Pflanzenbau -> Grünlese
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Nach dem Weinrecht in Bayern beträgt der Hektarhöchstertrag in Franken 90 hl/ha ([10], S.155). Folglich muss auf sehr ertragreichen Standorten die Erntemenge reduziert werden. Dies geschieht durch die sogenannte Ertragsregulierung. Deren Ziel ist es einerseits die Traubenmenge zu reduzieren, andererseits eine Qualitätssteigerung der Beeren zu erreichen.
In Ipsheim wird die sogenannte Grünlese durchgeführt. Wenn die Trauben am Stock 'ausgewachsen' sind, werden "überflüssige" Traube entfernt. Zu diesem Zeitpunkt verändert sich die Entwicklung. Bis jetzt hat sich der Rebstock darauf konzentriert das Wachstum der Trauben zu fördern. Jetzt entsteht z.B. der Zucker in den Trauben. Folglich kann nach der Grünlese ein höheres Erläuterung zu diesem Begriff Mostgewicht erreicht werden, da der Rebstock seine Erläuterung zu diesem Begriff Assimiliationsleistung für weniger Trauben verwenden kann und diese dadurch qualitativ hochwertiger werden. Die Menge der herauszuschneidenden Trauben richtet sich nach dem zu erwartenden Ertrag, den der Winzer zum Zeitpunkt der Grünlese schon in etwa absehen kann. Ferner kann auch eine Grünlese durchgeführt werden, wenn zwar kein Übersteigen des Hektarhöchstertrages zu erwarten ist, der Winzer aber eine Qualitätssteigerung wünscht.


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